Wohnen

Sachverständige fordern Ergänzungen bei der TA Lärm

Zeit: Mittwoch, 25. September 2024, 11 bis 12.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Hybridsitzung

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen der Technischen Anleitung (TA) zum Schutz gegen Lärm sollten nach Ansicht mehrerer Sachverständiger ergänzt werden, um neue Impulse für den Wohnungsbau auszulösen. In einem auf Antrag der Gruppe Die Linke durchgeführten öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch, 25. September 2024, wurde außerdem von der deutschen Clubszene kritisiert, dass für die Clubs trotz gegenteiliger Ankündigungen im Koalitionsvertrag keine Verbesserungen vorgesehen seien.

Einsatz besonderer Fensterkonstruktionen

In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßten die kommunalen Spitzenverbände, dass die Bundesregierung versuche, mit der TA Lärm Lärmkonflikte beim Heranrücken von Wohnbebauung an gewerbliche und industrielle Nutzung zu lösen. Die geplante Experimentierklausel sei sinnvoll, da sie den Einsatz besonderer Fensterkonstruktionen erlaube. Damit könnten Lärmkonflikte bewältigt und mehr Flächen für den Wohnungsbau nutzbar gemacht werden. Es sollten aber nicht nur Bebauungsplangebiete einbezogen werden, sondern auch andere Gebiete, sagte Bernd Düsterdiek, ein Vertreter der Spitzenverbände.

Stefan Mundt von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg wies auf die in Hamburg gemachten Erfahrungen mit besonderen Fensterkonstruktionen hin, die bereits als „Hafen-City-Fenster“ oder „Hamburger Fenster“ bekannt geworden seien. Wegen der Begrenzung der Kippweiten dieser Fenster sei kein ausreichender Luftwechsel möglich. Das sei aber wegen der Lüftungskonzepte in Neubauten nicht mehr notwendig. Die Anforderung, dass die besonderen Fensterkonstruktionen im teilgeöffneten Zustand auch eine ausreichende Luftzufuhr gewährleisten müssten, könne daher gestrichen werden, empfahl Mundt in seiner Stellungnahme. Nach Ansicht von Kai Warnecke von Haus und Grund ist die Einführung neuer Fensterkonstruktionen aus Sicht von Ingenieuren eine technisch tolle Lösung, aber die Menschen fühlten sich in solchen Wohnungen eingesperrt. Auch führe der Einbau spezieller Schallschutzfenster zu erheblich höheren Baukosten.

Tine Fuchs, Zentraler Immobilienausschuss, bezeichnete eine Reform der TA Lärm als geboten, um den dringend erforderlichen Bau von Wohnungen gerade in zentralen Lagen und den Umbau der Innenstädte zu einem Nutzungsmix aus Wohnen und Gewerbe durchführen zu können. Der vorliegende Entwurf sei aber nur bedingt geeignet, um die vorhandenen Konflikte zwischen Wohnen und Gewerbe gerade in Innenstädten zu lösen. Sie sprach sich unter anderem dafür aus, höhere Lärmwerte und bessere Schallschutzmaßnahmen zuzulassen.

Anwendung der Experimentierklausel

Wie schon der Immobilienausschuss kritisierte auch Oliver Gewand vom Wohnungswirtschaftsverband GdW, dass die Anwendung der Experimentierklausel auf Gebiete mit Bebauungsplänen beschränkt sei. Auch sei der Zeitrahmen für die Anwendung der Experimentierklausel zu kurz. Es würden bestenfalls sechs Jahre zur Verfügung stehen, was zu wenig sei. „Das Bauen wird nicht entsprechend vorangebracht“, erklärte auch Dirk Saleweski vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Flächenpotenziale für ein Mehr an Wohnungsbau würden mit der Experimentierklausel kaum mobilisiert. Bezahlbares Wohnen rücke in weite Ferne. Ein Motor für das Bauen seien die Änderungen nicht. Diese Auffassung vertrat auch Warnecke. Massive Kritik kam von den Club-Vertretern. So erklärte Pamela Schobeß von „LiveKomm - Verband der Musikspielstätten in Deutschland“, für bestehende Clubs und Livemusikspielstätten sehe der Entwurf keine Verbesserungen vor. Die Experimentierklausel werde nicht greifen, weil eine große Zahl von Bauprojekten nicht auf Basis neuer Bebauungspläne stattfinde. LiveKomm fordere eine eigene „Kulturschallverordnung“.

Auch Philipp Schröder-Ringe, Härting Rechtsanwälte, sprach sich für eine „Kulturschallverordnung“ aus - ähnlich wie vergleichbare Regelungen für den Sport. Schröder-Ringe erklärte, aktuelle Lärmkonflikte könnten mit der Experimentierklausel nicht aufgelöst werden. Musikkultur werde als Kultur zweiter Klasse festgeschrieben. Musik und Veranstaltungslärm müssten anders beurteilt werden als Gewerbelärm. „Die Gleichbehandlung mit Presslufthämmern und kreischenden Sägen wird den aktuellen Lebensverhältnissen nicht gerecht“, so Schröder-Ringe in seiner Stellungnahme. Auch die kommunalen Spitzenverbände hatten in ihrer Stellungnahme die Wirkung der Experimentierklausel für die Clubszene als „äußerst gering“ eingeschätzt. (hle/26.09.2024)

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